Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Momentsuite“ („Plattform“) zwischen der
Scalableloops GmbH, Lohbruck 22, 84307 Eggenfelden, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 15329, vertreten durch die Geschäftsführer Jeremias Korbinian Burger und Nikolai Schöbel, E-Mail: [email protected] („Anbieter“)
und dem Kunden („Kunde“).
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er die Plattform für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Anbieter nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
(4) Bestandteil des Vertrags sind in folgender Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen in Textform,
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für alle Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten,
- die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs (Preisseite und Bestellprozess),
- diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss, Konto
(1) Die Darstellung der Plattform und der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot.
(2) Mit Abschluss der Registrierung bietet der Kunde den Abschluss eines Nutzungsvertrags für die kostenlose Testphase an; mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs („Checkout“) für einen kostenpflichtigen Tarif bietet er den Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags an. Der Vertrag kommt jeweils mit der Freischaltung des Zugangs oder der Bestätigung per E-Mail zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
(3) Der Kunde macht bei der Registrierung und im Checkout wahrheitsgemäße und vollständige Angaben (insbesondere Firma, Anschrift, USt-IdNr., Rechnungskontakt) und hält sie aktuell.
(4) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verwaltet die Rollen und Berechtigungen seiner Nutzer selbst und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet. Handlungen seiner Nutzer muss sich der Kunde wie eigene zurechnen lassen.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software wird nicht überlassen, sondern verbleibt auf den Systemen des Anbieters und seiner Dienstleister. Die Plattform umfasst je nach Tarif insbesondere: KI-gestützte Erstellung und Bearbeitung von Texten, Bildern und Videos, Content-Planung, Veröffentlichung auf verbundenen Plattformen, Medienverwaltung, Bewertungs- und Nachrichtenverwaltung, Landing Pages, lokale Suchmaschinenoptimierung, Analysen sowie Abrechnung und Verwaltung.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs (Local Hero, Professional oder Business) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform am Übergabepunkt, dem Ausgang des Rechenzentrums bzw. Netzes des Anbieters und seiner Hosting-Dienstleister zum Internet. Für die Internetverbindung des Kunden, seine Endgeräte und Browser ist der Kunde verantwortlich. Die technischen Mindestanforderungen (aktuelle Versionen gängiger Browser) teilt der Anbieter in der Hilfe mit.
(4) Der Anbieter sichert keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu. Er betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und behebt Störungen im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr MEZ/MESZ) durch und kündigt sie, soweit sie die Nutzung voraussichtlich mehr als 30 Minuten beeinträchtigen, mindestens 48 Stunden vorher in der Plattform oder per E-Mail an. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nach § 5 bleiben unberührt.
(5) Support erfolgt per E-Mail und, je nach Tarif, über weitere Kanäle zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Zeiten. Reaktionszeiten sind nur verbindlich, soweit sie dort ausdrücklich zugesagt sind.
(6) Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regeln des AVV zu Unterauftragsverarbeitern (insbesondere 30 Tage Vorankündigung und Widerspruchsrecht).
§ 4 Änderungen der Leistungen
(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform fort. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang des gebuchten Tarifs nicht einschränken (z. B. neue Funktionen, Änderungen der Benutzeroberfläche, Austausch technischer Komponenten), darf er jederzeit vornehmen.
(2) Einschränkungen oder den Wegfall von Funktionen des gebuchten Tarifs darf der Anbieter nur aus triftigem Grund vornehmen, insbesondere
- wegen geänderter gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben,
- weil ein Drittanbieter (z. B. eine Social-Media-Plattform oder ein KI-Modellanbieter) eine Schnittstelle oder einen Dienst einstellt oder wesentlich ändert,
- zur Behebung von Sicherheitslücken,
und nur, soweit die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist (§ 308 Nr. 4 BGB). Der Anbieter wird nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatz anbieten.
(3) Über Einschränkungen nach Absatz 2 informiert der Anbieter den Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform, es sei denn, der Grund lässt eine so lange Frist nicht zu. Ist die Einschränkung für den Kunden nicht nur unerheblich, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung erstattet der Anbieter anteilig.
§ 5 Mängelrechte
(1) Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Das Recht des Kunden zur Minderung (§ 536 BGB) bleibt unberührt.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail an den Support) mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (§ 536c BGB).
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt für Schadensersatz § 12.
(4) Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist. § 543 Abs. 3 S. 2 BGB bleibt unberührt.
(5) Ändert oder entfällt eine Schnittstelle einer verbundenen Drittplattform (§ 9), gilt § 4 Abs. 2 und 3; das Minderungsrecht bleibt für die Dauer der Einschränkung unberührt. Die in § 8 Abs. 1 beschriebenen Eigenschaften von KI-Ausgaben sind ebenfalls Teil der Leistungsbeschreibung und für sich genommen kein Mangel.
§ 6 Testphase, Preise, Zahlung, KI-Credits
(1) Testphase. Neue Kunden können die Plattform 14 Tage kostenlos testen. Für die Testphase ist kein Zahlungsmittel erforderlich. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht ohne Zutun des Kunden in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird der Zugang gesperrt.
(2) Preise. Es gelten die bei Vertragsschluss im Bestellprozess angezeigten Preise des gebuchten Tarifs und Abrechnungszeitraums. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Standorte im Tarif Business werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung des angezeigten Zusatzpreises durch den Kunden berechnet.
(3) Abrechnung. Die Vergütung ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den im Checkout angebotenen Zahlungsarten. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit.
(4) Zahlungsverzug. Schlägt eine Zahlung fehl, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail. Der Zugang bleibt für eine Nachfrist von sieben Tagen bestehen. Ist die fällige Zahlung nach Ablauf dieser Frist nicht eingegangen, darf der Anbieter den Zugang sperren, bis die Zahlung eingeht, sofern der Rückstand nicht unerheblich ist. Die Exportfunktion (§ 13 Abs. 2) bleibt während der Sperre verfügbar. Die Sperre lässt die Zahlungspflicht unberührt und führt nicht zur Löschung von Daten. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
(5) KI-Credits. Jeder Tarif enthält ein in der Leistungsbeschreibung genanntes Kontingent an KI-Credits je Abrechnungszeitraum für KI-gestützte Funktionen. Nicht verbrauchte enthaltene Credits verfallen mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums. Zusätzlich gekaufte Credits verfallen nicht mit dem Zurücksetzen des Kontingents; sie bleiben für die Dauer des Vertrags nutzbar. Den Credit-Verbrauch je Funktion beschreibt der Anbieter in der Plattform. Funktionen, die Credits automatisch verbrauchen (etwa die KI-Analyse nach dem Hochladen von Bildern), kennzeichnet er vor der Nutzung und macht sie abschaltbar.
(6) Preisänderungen. Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum ändern. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen; der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin. Während eines bereits bezahlten Abrechnungszeitraums ändert sich der Preis nicht.
(7) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das Minderungsrecht und Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung
(1) Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB. Er wird insbesondere nicht
- rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, beleidigende oder rechtsverletzende Inhalte erstellen oder verbreiten, insbesondere keine irreführende Werbung und keine gefälschten Bewertungen;
- Personen täuschend nachahmen oder Inhalte erzeugen, die den Eindruck erwecken, eine reale Person habe etwas gesagt oder getan, was nicht der Fall ist;
- nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugen oder verbreiten;
- Inhalte hochladen, die Schadsoftware enthalten, oder die Plattform angreifen, überlasten, ihre Sicherheitsmechanismen umgehen oder automatisiert in einem Umfang abrufen, der über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht;
- den Zugang ohne Zustimmung des Anbieters Dritten außerhalb seiner Organisation überlassen oder weiterverkaufen; Agenturen dürfen die Plattform für ihre Kunden nutzen, wenn sie die Pflichten aus diesen AGB an diese weitergeben.
(2) Der Kunde verarbeitet in der Plattform keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO) und keine Daten, die einem Berufsgeheimnis (§ 203 StGB) unterliegen, sofern dies nicht gesondert in Textform vereinbart ist. Bilder, auf denen Personen erkennbar sind, sind davon nicht erfasst, solange sie nicht gezielt zur Ableitung solcher Daten verarbeitet werden.
(3) Daten, die der Kunde außerhalb der Plattform benötigt, sichert er in eigener Verantwortung, etwa über die Exportfunktion (§ 13). Der Anbieter sichert die Kundeninhalte nach Anlage A zum AVV.
§ 8 KI-Funktionen
(1) Eigenschaften von KI-Ausgaben. Die Plattform nutzt Systeme künstlicher Intelligenz, um Texte, Bilder, Videos und andere Inhalte zu erzeugen oder zu verändern („KI-Ausgaben“). KI-Ausgaben entstehen auf Grundlage statistischer Modelle. Sie können sachlich unzutreffend, unvollständig, nicht einzigartig oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein, und gleiche Eingaben können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Diese Eigenschaften sind kein Mangel, solange die Funktion im Übrigen wie beschrieben arbeitet.
(2) Letztkontrolle durch den Kunden. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor jeder Veröffentlichung und jedem sonstigen Einsatz inhaltlich auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung. Das gilt auch für automatisch vorbereitete Antworten auf Bewertungen und Nachrichten sowie für zeitgesteuerte Veröffentlichungen. Aktiviert der Kunde Automatisierungen, die ohne Einzelfreigabe veröffentlichen, trägt er die Verantwortung für die von ihm festgelegten Regeln.
(3) Rollen nach der KI-Verordnung. Für die unter der Marke Momentsuite angebotenen KI-Funktionen ist der Anbieter in der Regel Anbieter eines KI-Systems im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO); der Kunde ist bei beruflicher Nutzung Betreiber.
- Der Anbieter sorgt für die ihm als Anbieter obliegenden Pflichten, insbesondere für die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO und für die Information natürlicher Personen, die mit automatisierten Antwortfunktionen der Plattform interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO).
- Der Kunde sorgt für die ihm als Betreiber obliegenden Offenlegungen bei der Veröffentlichung, insbesondere bei Deepfakes (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 KI-VO) und bei KI-erzeugten Texten zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, soweit sie nicht menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO).
- Der Kunde entfernt, verdeckt oder verfälscht maschinenlesbare Herkunftsangaben und sichtbare KI-Hinweise nicht absichtlich, soweit dies nicht für eine technische Weiterverarbeitung erforderlich ist, die die Herkunftsangabe zutreffend erhält.
- Gesetzliche Pflichten, die unmittelbar den Anbieter oder den Kunden treffen, werden durch diese AGB weder übertragen noch beschränkt.
(4) Eingaben. Der Kunde stellt sicher, dass er an den Eingaben (Prompts, Bilder, Videos, Logos, Texte, Stimmen, Abbildungen von Personen) die für die Verarbeitung durch KI-Systeme und die Veröffentlichung der Ergebnisse erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen besitzt.
(5) Kein Training mit Kundendaten. Der Anbieter verwendet Kundeninhalte, Eingaben und KI-Ausgaben nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Der Anbieter verpflichtet die eingesetzten KI-Dienstleister vertraglich, Kundendaten nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden; Einzelheiten regelt der AVV.
(6) Auswahl der Modelle. Der Anbieter wählt die eingesetzten KI-Modelle und -Dienstleister aus und darf sie wechseln, sofern die beschriebene Funktion erhalten bleibt (§ 4 gilt). Für personenbezogene Daten gelten die Regeln des AVV zu Unterauftragsverarbeitern.
§ 9 Verbundene Drittplattformen
(1) Verbindet der Kunde Konten bei Drittplattformen (z. B. Meta/Facebook/Instagram/Threads, Google Business Profile/YouTube, TikTok, LinkedIn, X oder Cloud-Speicher wie Microsoft 365 und Google Drive), gelten im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Plattform deren Bedingungen. Der Kunde hält diese ein und sorgt für die erforderlichen Berechtigungen.
(2) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Schnittstellen, Freigabeprozesse und Richtlinien der Drittplattformen. Für Ausfälle oder Funktionseinschränkungen, die darauf beruhen, haftet der Anbieter auf Schadensersatz nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat. § 4 Abs. 2 und 3 gelten für dauerhafte Einschränkungen entsprechend.
(3) Mit der Verbindung weist der Kunde den Anbieter an, Inhalte an die Drittplattform zu übermitteln und von ihr abzurufen, soweit es die genutzte Funktion erfordert.
§ 10 Rechte an Inhalten und an der Plattform
(1) Kundeninhalte. Alle Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform einstellen, verbleiben beim Kunden („Kundeninhalte“). Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit und eine anschließende Abwicklungszeit nach § 13 ein einfaches, nicht übertragbares, auf Unterauftragsverarbeiter nur zur Leistungserbringung unterlizenzierbares Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten (z. B. Formatumwandlung, Vorschaubilder, KI-Bearbeitung auf Anweisung des Kunden) und auf Anweisung des Kunden auf verbundenen Plattformen öffentlich zugänglich zu machen. Eine Nutzung für eigene Zwecke des Anbieters, insbesondere für Werbung oder KI-Training, ist ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht gesondert zustimmt.
(2) KI-Ausgaben. Soweit an KI-Ausgaben Rechte entstehen, stehen sie im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu; der Anbieter macht daran keine Rechte geltend. Der Kunde darf KI-Ausgaben im Rahmen seines Geschäftsbetriebs uneingeschränkt nutzen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ausgaben urheberrechtlich schutzfähig sind, einzigartig sind oder frei von Rechten Dritter sind; seine Haftung für eigenes Verschulden nach § 12 bleibt unberührt.
(3) Gewährleistung des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er über die Rechte an den Kundeninhalten verfügt, die für die Einräumung nach Absatz 1 und die Veröffentlichung erforderlich sind, insbesondere die Einwilligungen abgebildeter Personen, die Rechte an Fotos und Logos sowie die Befugnis zur Verarbeitung von Gästebewertungen und Nachrichten.
(4) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Rechtsverletzung durch Kundeninhalte oder durch eine vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden geltend machen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung an und überlässt dem Kunden, soweit möglich, die Verteidigung.
(5) Plattform. Alle Rechte an der Plattform, der Software, dem Design, den Vorlagen und der Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform im Rahmen des gebuchten Tarifs für seine Organisation zu nutzen.
§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV). Der AVV ist unter https://momentsuite.ai/rechtstexte/avv-v1/ abrufbar und wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags. Er regelt insbesondere Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter (mit 30 Tagen Vorankündigung und Widerspruchsrecht), Drittlandübermittlungen, Unterstützung bei Betroffenenrechten und Datenpannen sowie Löschung und Rückgabe.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten, Sicherheitsprotokolle, Produktanalyse nach Einwilligung), gilt die Datenschutzerklärung.
(3) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die als solche bezeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Diese Pflicht gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
(4) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundeninhalte nach dem Stand der Technik; Einzelheiten ergeben sich aus Anlage A zum AVV. Der Anbieter hat technisch Zugriff auf die Kundeninhalte. Er greift auf Kundeninhalte nur zu, soweit dies zur Leistungserbringung, zur Störungsbeseitigung, für Support auf Anfrage des Kunden, zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z. B. Bereitstellung der Plattform im Wesentlichen wie beschrieben, Schutz der Kundeninhalte vor unbefugtem Zugriff). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter sichert Kundeninhalte nach Anlage A zum AVV. Für den Verlust von Daten gilt Absatz 2; ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB) bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Die Haftung für Verstöße gegen Datenschutzrecht im Verhältnis zu betroffenen Personen richtet sich nach Art. 82 DSGVO; im Innenverhältnis gelten die vorstehenden Absätze, soweit Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO nicht zwingend etwas anderes bestimmen.
§ 13 Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung (Data Act)
(1) Anwendungsbereich. Dieser Paragraf setzt die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) zum Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Art. 23 bis 31) um. Er gilt für alle exportierbaren Daten des Kunden, unabhängig davon, ob sie personenbezogen sind. Die Regeln des AVV zu Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten bleiben unberührt.
(2) Exportierbare Daten. Der Kunde (Rollen „Owner“ und „Admin“) kann jederzeit während der Vertragslaufzeit einen Export der Daten eines Workspaces in der Plattform anfordern. Der Export wird als JSON-Datei (strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format) erzeugt und steht sieben Tage zum Herunterladen bereit; danach kann er erneut angefordert werden. Er umfasst derzeit: Workspace-Stammdaten, Beiträge, Medien-Metadaten, verbundene Kanäle (ohne Zugangsschlüssel), Nachrichten, Bewertungen, Strategien, Menüs und Landing Pages. Abschließend vom Export ausgenommen sind Zugangsschlüssel, Passwörter und Sicherheitsgeheimnisse. Formate, Datenstrukturen und Einschränkungen veröffentlicht der Anbieter in Anlage C zum AVV, die Verarbeitungsorte und Maßnahmen gegen staatlichen Zugriff aus Drittländern in Anlage B zum AVV (Art. 26, Art. 28 Data Act).
(3) Wechselverlangen. Der Kunde kann in Textform den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur oder die Löschung seiner Daten verlangen („Wechselverlangen“). Die Wechselfrist beträgt zwei Monate ab Zugang des Wechselverlangens; der Kunde kann eine kürzere Frist bestimmen. Das Wechselverlangen beendet den Vertrag nach Absatz 7, auch wenn die Kündigungsfrist nach § 14 Abs. 2 später enden würde. Bei jährlicher Abrechnung bleibt die Vergütung für das bezahlte Jahr geschuldet.
(4) Übergangszeitraum. Nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 unterstützt der Anbieter den Kunden für einen Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen beim Wechsel. Er stellt die Daten nach Absatz 2 bereit, gibt die zum Wechsel erforderlichen Informationen über Exportverfahren, Formate und bekannte Risiken für die Kontinuität und erbringt die vertraglichen Leistungen in diesem Zeitraum unverändert weiter. Während Übergangs- und Abrufzeitraum gewährleistet er ein hohes Sicherheitsniveau, insbesondere bei der Übertragung der Daten. Ist der Übergangszeitraum aus technischen Gründen nicht einhaltbar, teilt der Anbieter dies binnen 14 Werktagen nach Zugang des Wechselverlangens mit Begründung mit und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen für ihn angemessenen Zeitraum verlängern.
(5) Abrufzeitraum. Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach löscht der Anbieter die Daten, spätestens 60 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; für Sicherungskopien gilt § 11 Abs. 3 AVV. Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform.
(6) Keine Wechselentgelte. Für Export, Wechsel, Übergangsunterstützung und Löschung berechnet der Anbieter keine Entgelte. Die reguläre Vergütung für die im Übergangszeitraum weiter erbrachten Leistungen bleibt geschuldet.
(7) Ende des Vertrags. Bei einem Wechsel endet der Vertrag mit dessen erfolgreichem Abschluss, spätestens mit Ende des Übergangszeitraums. Bei einem Löschverlangen endet er mit Ablauf der Wechselfrist. Ein Exportwunsch nach Absatz 2 ist kein Wechselverlangen. Der Anbieter bestätigt die Beendigung in Textform.
§ 14 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
(1) Laufzeit. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Abgerechnet wird je nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich.
(2) Ordentliche Kündigung. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, bei monatlicher Abrechnung also zum Ende des laufenden Monats, bei jährlicher Abrechnung zum Ende des bezahlten Jahres. Die Kündigung ist über die Abo-Verwaltung in der Plattform oder in Textform (E-Mail an [email protected]) möglich. Der Anbieter kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Bei jährlicher Abrechnung führt eine Kündigung nicht zur Erstattung des bereits bezahlten Jahres, außer bei Kündigung nach § 4 Abs. 3, § 15 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 AVV oder bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden; dann erstattet der Anbieter das Entgelt für den nicht genutzten Zeitraum anteilig.
(3) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung eines Betrags, der mindestens zwei Monatsentgelten (bei jährlicher Abrechnung zwei Zwölfteln des Jahresentgelts) entspricht, in Verzug ist, oder
- trotz Abmahnung in Textform erheblich gegen § 7 oder § 8 Abs. 3 verstößt.
Bei schweren Verstößen, insbesondere nach § 7 Abs. 1 Nr. 3, ist eine Abmahnung entbehrlich.
(4) Vorübergehende Sperrung. Der Anbieter darf den Zugang zu einzelnen Inhalten oder zum Konto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, einen Verstoß gegen § 7 oder eine Gefährdung der Sicherheit der Plattform bestehen, und nur so weit und so lange, wie dies zur Abwehr erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich unter Angabe des Grundes und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern dies die Abwehr nicht gefährdet. Die Sperrung wegen Zahlungsverzugs richtet sich nach § 6 Abs. 4.
(5) Folgen der Beendigung. Mit Beendigung erlischt das Nutzungsrecht. Für Export und Löschung gilt § 13 Abs. 5 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Abrufzeitraum mit Vertragsende beginnt, auch wenn kein Wechselverlangen gestellt wurde.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an geänderte Gesetze oder Rechtsprechung, an behördliche Vorgaben, an neue Funktionen der Plattform oder an geänderte Bedingungen von Drittplattformen anzupassen, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sowie die Hauptleistungspflichten dadurch nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderte Fassung mit Hervorhebung der Änderungen bereit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen; der Anbieter weist in der Mitteilung darauf hin.
(3) Änderungen der Hauptleistungspflichten oder des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam; eine Zustimmung durch Schweigen oder bloße Weiternutzung gibt es dafür nicht. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 6 Abs. 6.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Eggenfelden; zuständig Amtsgericht Eggenfelden bzw. Landgericht Landshut). Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).