KI-Kennzeichnungspflicht in Social Media: Was gilt 2026?
KI-Kennzeichnungspflicht für Social Media: welche KI-Bilder, Videos, Stimmen und Texte Sie seit August 2026 kennzeichnen müssen, mit Praxistabelle.
Seit dem 2. August 2026 müssen Unternehmen in der EU KI-Inhalte kennzeichnen, die echt wirken und täuschen können (sogenannte Deepfakes), sowie KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Ein fotorealistisches KI-Bild Ihres Hotelzimmers oder Ihres Tagesgerichts zählt nach unserer Lesart der Leitlinien der EU-Kommission in aller Regel dazu, ein mit KI geschriebener Werbetext für das Mittagsmenü in der Regel nicht.
Die Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689. Instagram, Facebook, TikTok und YouTube haben außerdem eigene Regeln, die schon vorher galten und teils weiter reichen. Und dann gibt es noch das Wettbewerbsrecht. Es fragt vor allem, ob ein Bild Gäste in die Irre führt. Ob schon ein fehlender KI-Hinweis abgemahnt werden kann, ist noch nicht geklärt. Ich gehe die drei Ebenen nacheinander durch und ende mit einer Tabelle für die Fälle, die in Restaurants, Hotels und Cafés tatsächlich vorkommen.
Was regelt die KI-Kennzeichnungspflicht in Artikel 50 der KI-Verordnung?
Artikel 50 trägt die Überschrift „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“, und diese Unterscheidung ist der Schlüssel. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, entgeltlich oder unentgeltlich. Das kann auch eine Software sein, die Modelle anderer Hersteller einbindet. Betreiber ist laut Artikel 3 Nummer 4 jede Person oder Stelle, „die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet“, ausgenommen ist nur die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung. Ein Restaurant, das Bilder für seinen Instagram-Kanal mit KI erzeugt, ist damit Betreiber.
| Rolle | Wer das ist | Pflicht nach Artikel 50 |
|---|---|---|
| Anbieter | Unternehmen, das ein KI-System für Bilder, Videos, Ton oder Text unter eigenem Namen anbietet, auch als Software mit eingebundenen Modellen | Ausgaben maschinenlesbar markieren (Absatz 2) |
| Betreiber | Unternehmen, das ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung nutzt | Deepfakes offenlegen, bestimmte Texte offenlegen (Absatz 4) |
Quelle: Art. 3 Nr. 3 und 4 sowie Art. 50 Abs. 2 und 4 VO (EU) 2024/1689, Stand 6. November 2026.
Die unsichtbare Markierung liefert der Hersteller Ihres KI-Werkzeugs
Absatz 2 verpflichtet die Anbieter von KI-Systemen, „die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen“, dafür zu sorgen, dass die Ausgaben „in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet“ sind. Gemeint sind technische Markierungen wie Wasserzeichen oder Metadaten, die eine Software auslesen kann, ein Mensch beim Scrollen aber nicht sieht. Diese Pflicht gilt nicht, soweit ein System nur eine „unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung“ ausführt oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändert.
Für Sie als Gastgeber heißt das: Die unsichtbare Markierung ist Sache des Anbieters, also des Unternehmens, das Ihnen das KI-Werkzeug unter seinem Namen bereitstellt. Fragen Sie nach, ob seine Ausgaben markiert sind. Und Sie können sich umgekehrt nicht darauf verlassen, dass sie genügt. Die EU-Kommission schreibt in ihren Leitlinien ausdrücklich, dass Betreiber sich bei Deepfakes nicht auf die maschinenlesbare Markierung des Anbieters stützen können, weil sie für Menschen „nicht unmittelbar klar und deutlich“ ist.
Als Betreiber legen Sie Deepfakes und bestimmte Texte offen
Absatz 4 enthält zwei Pflichten. Die erste betrifft Deepfakes: Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, „müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden“. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks, genügt eine Offenlegung, die den Genuss des Werks nicht stört.
Die zweite Pflicht betrifft Text, der veröffentlicht wird, „um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“. Sie entfällt, wenn der Text „einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen“ wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Arbeiten Sie mit einer Agentur, lohnt ein Blick auf die Leitlinien der Kommission. Ein Unternehmen, das eine Werbeagentur nur mit einer Werbung beauftragt, „ohne Entscheidungen zu treffen und Kontrolle darüber auszuüben, ob und wie die Werbeagentur KI im Produktionsprozess einsetzt“, ist danach kein Betreiber. Wer dagegen selbst bestimmt, dass ein KI-Bild entsteht, oder Freiberufler unter eigener Kontrolle damit arbeiten lässt, bleibt Betreiber. Wer bei Ihnen und wer bei der Agentur über KI-Inhalte entscheidet und sie kennzeichnet, steht deshalb am besten schwarz auf weiß im Vertrag.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht, und was hat der Digital Omnibus verschoben?
Die KI-Verordnung gilt nach Artikel 113 grundsätzlich ab dem 2. August 2026, und das schließt Artikel 50 ein. Im Sommer 2026 hat die EU die Verordnung mit dem sogenannten Digital Omnibus zur KI geändert, der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026. Für die Kennzeichnung in Social Media hat diese Änderung wenig verschoben.
Die einzige Übergangsfrist betrifft die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2. Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben dafür bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Die Pflichten der Betreiber aus Absatz 4, also Ihre Pflichten bei Deepfakes und Texten, gelten seit dem 2. August 2026 ohne Übergangsfrist.
Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nach den Leitlinien nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Ob das auch gilt, wenn Sie ein solches Bild erst jetzt zum ersten Mal posten, sagen die Leitlinien nicht ausdrücklich. Kennzeichnen Sie es dann sicherheitshalber, die Plattformen fragen ohnehin beim Hochladen danach. Die Kommission stellt klar, dass Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, „nicht rückwirkend gekennzeichnet werden“ müssen; sie ermutigt aber dazu, bestehende Inhalte trotzdem zu kennzeichnen, ohne unverhältnismäßigen Aufwand zu verlangen. Bei Texten kommt es auf die Veröffentlichung an: Ein Text, der vor dem Stichtag mit KI geschrieben und erst danach veröffentlicht wurde, fällt unter die Pflicht.
Wann ist ein KI-Bild oder KI-Video ein Deepfake?
Das Wort klingt nach gefälschten Politikerreden, die Definition in Artikel 3 Nummer 60 ist aber deutlich breiter. Ein Deepfake ist dort „ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“. Ein Zimmer ist ein Ort, ein Teller Pasta ist ein Gegenstand. Ein bekanntes Gesicht braucht es nicht.
Die Leitlinien der Kommission, vorgestellt am 20. Juli 2026 und in der aktuellen Fassung vom 5. November 2026, erklären die einzelnen Merkmale. Ein paar Punkte daraus sind für Gastgeber besonders wichtig:
- Es reicht, wenn das Dargestellte so existiert, plausibel existieren kann oder plausibel existiert haben könnte. Auch eine erfundene, aber realistische Person kann also ein Deepfake sein.
- Unrealistische Motive fallen heraus, die Kommission nennt etwa Menschen, die ohne Hilfsmittel fliegen, oder Elefanten am Steuer.
- Eine Täuschungsabsicht ist nicht nötig. Die Bewertung sei „objektiv“, schreibt die Kommission.
- Fotorealismus macht einen Deepfake wahrscheinlicher, ist für sich allein aber nicht entscheidend.
Unter den Beispielen für Deepfakes nennt die Kommission ausdrücklich „ein durch KI erzeugtes Bild eines Produkts in der Werbung“, das über das tatsächliche Aussehen des Produkts irreführen kann, etwa weil es „attraktiver oder von besserer Qualität erscheint als im realen Leben“. Für ein Café, das seinen Käsekuchen mit KI erzeugen lässt, ist das der Kern der Sache.
Farbkorrektur und entfernte Passanten lösen meist keine Pflicht aus
Nicht jede Bearbeitung mit KI macht aus einem echten Foto einen Deepfake. Die Leitlinien nennen die Entfernung von Passanten im Hintergrund, Beleuchtungseinstellungen, Farbkorrekturen, Rauschminderung und optische Verbesserungen als Beispiele für Eingriffe, die für die Echtheit meist keine Rolle spielen. Auch Hintergründe, die „für eindeutig ästhetische Zwecke“ angepasst oder ausgetauscht werden, haben danach nur geringe Auswirkungen, solange das Produkt selbst echt bleibt.
Die Grenze zieht der Kontext. Ein echtes Auto vor einem KI-Hintergrund ist laut Kommission kein Deepfake, „solange die Werbung nicht geeignet ist, das Publikum über die tatsächliche Darstellung des Produkts“ irrezuführen. Übertragen auf ein Hotel würde ich daraus lesen: Ein neuer Himmel über der echten Terrasse ist etwas anderes als ein Bergpanorama, das es vom Balkon aus gar nicht gibt.
Müssen KI-Texte in Beiträgen und Anzeigen gekennzeichnet werden?
Meistens nicht. Die Pflicht aus Absatz 4 Unterabsatz 2 greift nur bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Kommission zählt dazu Themen aus Politik, öffentlicher Verwaltung, öffentlicher Sicherheit und Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder kultureller Entwicklung.
Als Beispiel für Text, der nicht erfasst ist, nennen die Leitlinien „durch KI manipulierter Text, der Teil der Werbung oder Produktbeschreibungen eines Unternehmens ist (ohne Angaben z. B. zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit)“. Für Werbetexte, die eine KI ganz neu schreibt, gilt nach unserer Lesart dasselbe. Ein Beitrag über das neue Herbstmenü fällt damit nicht unter die Pflicht. Ein Beitrag, der erklärt, welche Gerichte für Menschen mit Zöliakie geeignet sind, oder der mit der Klimabilanz Ihrer Küche wirbt, kann es dagegen sehr wohl.
Auch dann entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text wirklich geprüft hat. Die Kommission stellt daran hohe Anforderungen: Gemeint ist die „bewusste Prüfung des wesentlichen Inhalts“ durch jemanden mit Sachkenntnis, und Faktenprüfung ist dabei eine Mindestanforderung. Eine Rechtschreibkorrektur oder ein flüchtiges Abnicken reicht nicht. Lässt man den Text nach der Freigabe noch einmal von einer KI umformulieren, ist die Ausnahme wieder hinfällig. Außerdem sollen Name und Kontakt der verantwortlichen Person oder Funktion leicht auffindbar sein, etwa bei den rechtlichen Angaben Ihrer Website.
Wie sieht eine Kennzeichnung aus, die den Anforderungen genügt?
Artikel 50 Absatz 5 verlangt, dass die Information „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise“ bereitgestellt wird und barrierefrei ist. In Social Media heißt das: Der Hinweis muss in dem Moment sichtbar sein, in dem jemand beim Scrollen auf den Beitrag stößt. Die Leitlinien nennen genau diesen Fall als Beispiel. Ein Hinweis, der „versteckt unter Menüoptionen“ oder nur in Nutzungsbedingungen steht, gilt nach den Leitlinien nicht als klar und eindeutig. Bei Videos, in die viele erst mittendrin einsteigen, rät die Kommission zu wiederholten Hinweisen.
EU-Symbole und Verhaltenskodex erleichtern den Nachweis
Am 10. Juni 2026 hat die Kommission den Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die Teilnahme ist freiwillig, Artikel 50 selbst bleibt Pflicht. Wer den Kodex unterzeichnet und umsetzt, hat laut Leitlinien eine „einfache, vorhersehbare und rechtlich sichere“ Möglichkeit, die Einhaltung nachzuweisen.
Zum Kodex gehören EU-Symbole, die jeder kostenlos nutzen kann. Es gibt ein Grundsymbol, eines für vollständig KI-generierte Inhalte und eines für teilweise mit KI veränderte Inhalte, jeweils in vier Farbvarianten. Als Beispiel für „teilweise KI-modifiziert“ nennt die Kommission authentische Fotos einer leeren Wohnung, die mit KI eingerichtet werden, was dem virtuellen Möblieren eines Hotelzimmers sehr nahekommt. Laut der Seite der Kommission (zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2026) ist die Verwendung der Symbole „fakultativ“, und sie stellen „für sich genommen keine rechtliche Konformität“ her. In Nutzertests wirkte das Symbol besser, wenn ein kurzer Text daneben stand.
In der Praxis würde ich deshalb Symbol und Text kombinieren, direkt im Bild oder Video und zusätzlich in der Beschreibung, etwa „Bild mit KI erstellt“ oder „Zimmer mit KI eingerichtet“. Das versteht jeder, auch ohne das Symbol zu kennen.
Gelten auf Instagram, Facebook, TikTok und YouTube strengere Regeln?
Die Plattformen hatten eigene Regeln, lange bevor Artikel 50 galt, und sie gelten zusätzlich zum Gesetz, nicht an seiner Stelle. Teilweise reichen sie weiter: Meta, TikTok und YouTube fragen vor allem, ob ein Inhalt realistisch wirkt, und nicht, ob er einer bestimmten realen Person oder einem realen Ort ähnelt.
| Plattform | Wann Sie selbst offenlegen müssen | Was die Plattform selbst kennzeichnet |
|---|---|---|
| Instagram und Facebook (Meta) | Bei organischen Beiträgen mit fotorealistischem Video oder realistisch klingendem Ton, der digital erzeugt oder verändert wurde; bei Verstoß sind Sanktionen möglich | Hinweis „AI info“, wenn Branchensignale erkannt werden oder Sie es angeben; bei nur bearbeiteten Inhalten im Menü des Beitrags; Anzeigen, die mit Metas eigenen KI-Werkzeugen erstellt oder stark bearbeitet wurden |
| TikTok | Bei KI-generierten oder erheblich bearbeiteten Inhalten, die realistisch wirkende Szenen oder Personen zeigen | Automatische Kennzeichnung von KI-Inhalten aus anderen Plattformen über Content Credentials (C2PA) |
| YouTube | Bei realistisch wirkenden Inhalten, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, etwa erfundene Aufnahmen eines echten Ortes; nicht bei unrealistischen Inhalten, Beauty-Filtern, Farbkorrektur oder KI-Hilfe beim Skript | Hinweis bei fotorealistischen Inhalten und KI-Musik möglicherweise im Videoplayer, sonst in der erweiterten Beschreibung; automatische Labels bei Inhalten mit C2PA-Metadaten; bei wiederholtem Verschweigen sind Konsequenzen bis zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm möglich |
Quellen: Meta Newsroom (6. Februar 2024 und 5. April 2024, aktualisiert; Anzeigen: 3. Februar 2025, aktualisiert 1. Juni 2026), TikTok Community-Richtlinien (gültig ab 24. September 2026) und TikTok Newsroom (9. Mai 2024), YouTube-Hilfe „Offenlegung der Verwendung von Inhalten, die mit generativer KI erstellt wurden“ und YouTube-Blog (18. März 2024). Stand 6. November 2026.
Und wie passt das zum Gesetz? Die Leitlinien erlauben Betreibern, sich auf Kennzeichnungswerkzeuge sehr großer Plattformen zu stützen, wenn diese eine klare Offenlegung des KI-Ursprungs ermöglichen. Die Verantwortung für die Kennzeichnung bleibt aber bei Ihnen. Weil Meta das Label bei nur bearbeiteten Inhalten seit September 2024 ins Menü des Beitrags verschoben hat, würde ich mich bei einem Deepfake nicht allein auf den automatischen Hinweis verlassen. Setzen Sie die Angabe beim Posten selbst und schreiben Sie den Hinweis zusätzlich ins Bild oder in die Beschreibung.
Welche Bußgelder drohen bei fehlender KI-Kennzeichnung?
Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung nennt die Transparenzpflichten nach Artikel 50 ausdrücklich. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro belegt werden, bei Unternehmen alternativ mit bis zu 3 Prozent „des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres“, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen kehrt Absatz 6 das um: Dort gilt der jeweils niedrigere Betrag.
Für ein Restaurant mit 800.000 Euro Jahresumsatz läge die Obergrenze damit rechnerisch bei 3 Prozent, also 24.000 Euro. Das ist ein Höchstwert, kein Regelsatz. Die Kommission nennt in ihren Leitlinien unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Fahrlässigkeit oder Vorsatz und die Zusammenarbeit mit der Behörde als Kriterien für die Höhe.
In Deutschland ist nach § 2 Absatz 1 des KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetzes (KI-MIG) die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Wie häufig und wie streng die Behörde bei Social-Media-Beiträgen kleiner Betriebe tatsächlich vorgeht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, dafür ist die Pflicht zu neu.
Wann wird ein KI-Bild zum Problem im Wettbewerbsrecht?
Für Gastgeber ist das in der Praxis vermutlich das größere Risiko, weil hier Mitbewerber und Verbände abmahnen können. Nach § 5 Absatz 1 UWG handelt unlauter, „wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt“, die geeignet ist, Verbraucher zu einer Entscheidung zu veranlassen, die sie sonst nicht getroffen hätten. Irreführend ist eine Handlung nach Absatz 2 unter anderem, wenn sie unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über „die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“ enthält, etwa über Art, Ausführung oder Beschaffenheit.
Ein KI-Bild eines Zimmers mit Seeblick, das es so nicht gibt, oder einer Portion, die doppelt so groß wirkt wie auf dem echten Teller, kann genau das sein. Ob ein KI-Hinweis daran etwas ändert, ist eine Einzelfallfrage, die ich hier nicht beantworten kann. Die Kommission stellt in ihren Leitlinien jedenfalls klar, dass die Kennzeichnungspflicht nicht bedeutet, dass rechtswidrige Deepfakes wie „irreführende Werbung“ erlaubt wären, sobald ein Hinweis dransteht. Die sicherste Lösung bleibt, dass das Bild zeigt, was Ihre Gäste tatsächlich bekommen.
Davon getrennt ist die Werbekennzeichnung. Nach § 5a Absatz 4 UWG handelt unlauter, wer „den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht“, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Eine Kooperation mit einer Influencerin braucht also weiterhin ihren Werbehinweis, auch wenn das Bild zusätzlich als KI-Inhalt gekennzeichnet ist. Das eine ersetzt das andere nicht.
Offen ist, ob Mitbewerber oder Verbände schon das Fehlen einer Kennzeichnung nach Artikel 50 abmahnen können, etwa nach § 3a UWG oder nach § 5a Absatz 1 in Verbindung mit § 5b Absatz 4 UWG. Wer kennzeichnet, geht diesem Streit aus dem Weg. Was sonst noch auf Ihren Profilen Pflicht ist, vom Impressum bis zur Kennzeichnung bezahlter Kooperationen, steht im Ratgeber Was fällt alles unter Social Media Marketing?
Was müssen Restaurants, Hotels und Cafés konkret kennzeichnen?
Die folgende Tabelle ordnet typische Fälle ein. Die Spalte zur KI-Verordnung folgt dem Verordnungstext und den Leitlinien der Kommission, die Spalte „Unsere Empfehlung“ ist eine Empfehlung von Momentsuite und keine gesetzliche Pflicht.
| Was Sie posten | Pflicht nach KI-Verordnung | Was die Plattform verlangt | Unsere Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Echtes Foto, mit KI farblich korrigiert, aufgehellt oder von Passanten befreit | In der Regel keine, solche Eingriffe nennt die Kommission als geringfügig | YouTube: keine Offenlegung bei Farbkorrektur oder Filtern; Meta kann ein Label im Menü setzen | Nach unserer Lesart kein Hinweis nötig. Nichts wegretuschieren, was Gäste vor Ort sehen werden |
| Echtes Foto eines leeren Zimmers, mit KI möbliert | Offenlegen, wenn es echt wirkt; die Kommission nennt genau diesen Fall als Beispiel für teilweise KI-veränderte Inhalte | TikTok und YouTube: Offenlegung bei realistischen veränderten Inhalten | Kennzeichnen, etwa „Zimmer mit KI eingerichtet“, besser ein echtes Foto nachreichen |
| Komplett mit KI erzeugtes, fotorealistisches Bild eines Gerichts oder Zimmers aus Ihrem Haus | Deepfake, wenn es echt wirkt; die Kommission nennt KI-Produktbilder, die schöner wirken als in Wirklichkeit, ausdrücklich | TikTok und YouTube: Offenlegung bei realistischen Inhalten; Meta: Label bei erkannten Signalen oder eigener Angabe | Kennzeichnen und vorher prüfen, ob das Bild dem echten Gericht oder Zimmer entspricht |
| Erkennbar unrealistisches Motiv, etwa eine Illustration oder eine Torte auf dem Mond | In der Regel kein Deepfake, solange das Motiv erkennbar unrealistisch ist und Ihr Produkt nicht besser zeigt, als es ist | YouTube: keine Offenlegung bei unrealistischen Inhalten | Freiwilliger Hinweis möglich, nicht nötig |
| Reel mit KI-Stimme als Sprecher | Kann ein Deepfake sein, die Kommission zählt die Stimme zu den persönlichen Merkmalen; im Einzelfall offen | Meta: Pflicht bei realistisch klingendem Ton; TikTok bei realistisch wirkenden Inhalten; YouTube: keine Offenlegung, wenn Sie Ihre eigene Stimme für ein Voiceover klonen, sonst bei realistischen Inhalten | Offenlegen, im Video und in der Beschreibung, etwa „Stimme mit KI erzeugt“ |
| Mit KI geschriebener Beitragstext zu Menü, Event oder Angebot | In der Regel keine, Werbung und Produktbeschreibungen sind nach unserer Lesart ausgenommen, solange sie keine Angaben etwa zu Gesundheit oder Nachhaltigkeit machen | YouTube: KI-Hilfe beim Skript muss nicht offengelegt werden | Von einem Menschen inhaltlich prüfen lassen, vor allem Preise, Allergene und Termine |
| Deepfake einer echten Person, etwa Ihres Küchenchefs oder eines bekannten Gesichts | Offenlegen; dazu kommen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz | TikTok: kennzeichnen; verboten sind dort Abbilder von Privatpersonen ohne Einwilligung und bekannte Personen, die scheinbar ein Produkt empfehlen; YouTube: realistische veränderte Inhalte offenlegen | Nur mit schriftlicher Einwilligung der Person und immer gekennzeichnet; bekannte Personen ohne Erlaubnis gar nicht |
Quellen: Art. 3 Nr. 60 und Art. 50 VO (EU) 2024/1689; Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 (vorgestellt am 20. Juli 2026, Fassung C(2026) 7702 vom 5. November 2026); Seite der EU-Kommission zu den EU-Symbolen (13. Oktober 2026); Plattformquellen wie in der Tabelle oben. Stand 6. November 2026.
Zur Deepfake-Zeile noch ein Satz: Die Leitlinien erinnern daran, dass Betreiber auch die Rechte der dargestellten Personen beachten müssen, darunter den Schutz von Bild und Stimme und den Datenschutz, wenn eine Person erkennbar ist. Eine Kennzeichnung heilt eine fehlende Einwilligung nicht.
Wer KI-Inhalte regelmäßig einsetzt, sollte das im Team festhalten. Das passt gut in das Social-Media-Konzept, in dem ohnehin Zuständigkeiten und Freigaben stehen; wie so ein Konzept aufgebaut ist, steht im Ratgeber Was gehört in ein Social Media Konzept?.
Welche Rechtsfragen sind noch offen?
Die Leitlinien der Kommission sind nach eigenen Worten „nicht verbindlich“, verbindlich auslegen kann die KI-Verordnung letztlich nur der Europäische Gerichtshof. Veröffentlichte Urteile zu Artikel 50 sind uns bislang nicht bekannt, die Pflicht gilt erst seit wenigen Monaten. Offen ist zum Beispiel, ab wann eine synthetische Sprecherstimme im Reel einem Hörer „fälschlicherweise als echt“ erscheint, oder wie stark ein Hintergrund verändert sein darf, bevor aus einer ästhetischen Anpassung eine Irreführung wird. Die Kommission kündigt an, die Leitlinien zu überarbeiten, sobald es praktische Erfahrungen und Rechtsprechung gibt.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für konkrete Kampagnen, insbesondere mit echten Personen oder Aussagen zu Gesundheit und Nachhaltigkeit, sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt fragen. Stand der Rechtslage: 6. November 2026.
Wie prüfen Sie Ihre nächsten Beiträge, und wobei hilft Momentsuite?
Gehen Sie Ihre geplanten Beiträge einmal mit drei Fragen durch. Wirkt ein KI-Bild, KI-Video oder eine KI-Stimme echt und zeigt es etwas aus Ihrem Haus oder eine reale Person? Dann kennzeichnen Sie es sichtbar. Zeigt das Bild etwas, das Gäste so nicht bekommen? Dann tauschen Sie es aus, ein Hinweis genügt hier nicht. Und geht ein Text über Werbung hinaus, etwa zu Gesundheit oder Nachhaltigkeit? Dann lassen Sie ihn von jemandem prüfen, der sich auskennt.
Momentsuite ist eine Marketing-Software für Restaurants, Hotels und Agenturen, die selbst mit KI arbeitet: Das Fotostudio bearbeitet Bilder mit KI, das Videostudio erstellt Reels aus Bildern oder Text, und Beitragstexte mit Varianten und Hashtags entstehen im Bereich Beiträge erstellen. Sie können jeden Entwurf bearbeiten, neu erzeugen oder selbst schreiben und entscheiden selbst, was veröffentlicht wird. Die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes liegt dabei bei Ihnen als Betreiber. Testen können Sie Momentsuite 14 Tage kostenlos, die Bedingungen stehen auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Welche Kennzeichnungspflicht gilt ab 2026 für KI-Inhalte?
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Unternehmen, die KI einsetzen, müssen Deepfakes offenlegen, also KI-Bilder, KI-Videos und KI-Ton, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Dazu kommen KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sofern kein Mensch sie inhaltlich geprüft und verantwortet hat.
Muss ich KI-Bilder auf Instagram kennzeichnen?
Nach der KI-Verordnung dann, wenn das Bild ein Deepfake ist, also realistisch wirkt und etwas Echtes darstellt, etwa ein Gericht oder ein Zimmer aus Ihrem Haus. Ein erkennbar fantastisches Motiv fällt nicht darunter. Meta verlangt die Offenlegung außerdem ausdrücklich bei fotorealistischen Videos und realistisch klingendem Ton.
Muss ein mit KI geschriebener Beitragstext gekennzeichnet werden?
In der Regel nicht, wenn es um Werbung oder Produktbeschreibungen geht. Die Leitlinien der EU-Kommission nehmen solche Texte aus, solange sie keine Angaben etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit machen. Wer über Themen von öffentlichem Interesse schreibt, braucht eine echte inhaltliche Prüfung durch einen Menschen oder einen Hinweis.
Welche Strafe droht, wenn ich KI-Inhalte nicht kennzeichne?
Artikel 99 der KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen Artikel 50 Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder bis 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere der beiden Beträge. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Reicht das automatische KI-Label von Instagram aus?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die EU-Kommission erlaubt zwar, Kennzeichnungswerkzeuge sehr großer Online-Plattformen zu nutzen, wenn sie eine klare und unterscheidbare Offenlegung ermöglichen, die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen. Ein Hinweis, der nur in einem Menü steckt, gilt nach ihren Leitlinien nicht als klar und eindeutig.
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