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Smartphone, Holzstempel und unbedruckte Visitenkarten auf einer Hotelrezeption
Recht und Pflichten

Impressum Instagram: So binden Sie es richtig ein

Impressum Instagram: wann es Pflicht ist, wo der Link hingehört, was auf Facebook gilt und was bei einem fehlenden Impressum droht, nach § 5 DDG.

Mit KI erstelltes Symbolbild
Veröffentlicht
Autor
Nikolai Schöbel
Lesezeit
13 Min.
Nikolai Schöbel
Nikolai SchöbelGeschäftsführer der Scalableloops GmbH, seit über 20 Jahren im Digitalbusiness.

Wer Instagram für sein Restaurant, Hotel oder Café nutzt, braucht dort ein Impressum. Es muss nicht im Profiltext stehen; es genügt ein klar beschrifteter Link, der mit höchstens zwei Klicks zu einer Seite mit allen Pflichtangaben führt.

Die Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit Mai 2024 das alte Telemediengesetz ersetzt. Ich erkläre, wer betroffen ist, welche Angaben hineingehören, wie Sie den Link auf Instagram und Facebook so setzen, dass er die Anforderungen erfüllt, und was passiert, wenn er fehlt. Stand der Rechtslage ist der 6. November 2026.

Wer braucht ein Impressum auf Instagram?

Ein Impressum auf Instagram braucht jedes Konto, das geschäftlich genutzt wird. § 5 Absatz 1 DDG verpflichtet Diensteanbieter „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“, bestimmte Informationen bereitzuhalten. Das Wort Instagram kommt im Gesetz nicht vor. Die Kammern ordnen Unternehmensprofile aber eindeutig ein: Die IHK Koblenz nennt „Unternehmensseiten auf Plattformen wie eBay, Facebook, Instagram, LinkedIn“, die IHK Osnabrück schreibt, Unternehmensaccounts in sozialen Netzwerken unterlägen „gleichermaßen der Informationspflicht“.

Für Gastgeber ist die Sache damit meist schnell geklärt. Ein Konto, auf dem Sie Ihre Speisekarte, Ihre Zimmer oder Ihre Veranstaltungen zeigen, dient Ihrem Geschäft, auch wenn kein einziger Beitrag etwas kostet. Ausgenommen sind nach dem Merkblatt der IHK Koblenz nur rein private Seiten. Das private Konto der Inhaberin, auf dem es um Urlaub und Familie geht, braucht also kein Impressum. Sobald dort regelmäßig für das eigene Haus geworben wird, sieht das anders aus.

DDG statt TMG: Was sich im Mai 2024 geändert hat

Bis Mai 2024 stand die Impressumspflicht in § 5 des Telemediengesetzes. Seit dem 14. Mai 2024 regelt sie § 5 DDG. Die IHK München schreibt dazu, die bisherigen Informationspflichten fänden sich „nun nahezu unverändert in §§ 5 und 6 DDG“. An den Inhalten Ihres Impressums ändert das wenig. Steht in Ihrem Impressum noch der Hinweis „Angaben gemäß § 5 TMG“, sollten Sie ihn trotzdem auf das DDG umstellen, wie es die IHK Koblenz empfiehlt.

Welche Angaben gehören in das Impressum?

§ 5 Absatz 1 DDG zählt die Pflichtangaben auf. Für ein Restaurant, Hotel oder Café sind in der Regel diese relevant:

Angabe Wann sie Pflicht ist Grundlage
Name und Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind immer § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG
Rechtsform und Vertretungsberechtigte, etwa die Geschäftsführung bei juristischen Personen, zum Beispiel einer GmbH § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG
Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse immer § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG
Handelsregister oder ähnliches Register und Registernummer wenn Sie eingetragen sind § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer wenn Sie eine besitzen § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG
Zuständige Aufsichtsbehörde wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG

Quelle: § 5 Abs. 1 DDG in der Fassung auf gesetze-im-internet.de, Merkblatt Impressum der IHK Koblenz. Stand 6. November 2026.

Zur Kontaktaufnahme nennt die IHK Koblenz Telefon und E-Mail. Die Anschrift muss eine Adresse sein, unter der Sie niedergelassen sind, so steht es im Gesetzestext. Weitere Pflichten aus anderen Gesetzen bleiben nach § 5 Absatz 2 DDG unberührt. Ob Ihr Betrieb eine Aufsichtsbehörde angeben muss, hängt von Ihrer Erlaubnis ab; das klären Sie am besten einmal mit Ihrer IHK, die Kammern haben dafür eigene Ansprechpartner. Die IHK Koblenz stellt außerdem Musterimpressen für eine GmbH und eine GbR bereit, die nach ihrem Merkblatt auch für Einzelunternehmen als Vorlage dienen kann.

Muss die Privatadresse ins Impressum, und reicht ein Postfach?

Für viele kleine Betriebe ist das die eigentliche Frage, etwa wenn das Café als Einzelunternehmen geführt wird und die Buchhaltung am Küchentisch der Inhaberin entsteht. Das Gesetz verlangt in § 5 Absatz 1 Nummer 1 DDG „die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“. Bei einem Restaurant, Hotel oder Café ist das in aller Regel die Adresse des Betriebs, dort sind Sie ja tatsächlich tätig. Eine Wohnadresse muss also nicht hinein, nur weil Sie dort gemeldet sind.

Ein Postfach genügt nicht. Die IHK München verlangt eine ladungsfähige Anschrift, „nicht nur ein Postfach oder Bürodienst, der Post entgegennimmt“, und Nicole Kempe schreibt in ihrem Ratgeber ebenso: „Ein Postfach reicht als Anschrift nicht.“ Auch ein virtuelles Büro oder ein Platz im Coworking-Raum erfüllt die Vorgabe nach der IHK München nicht, wenn Sie dort nie persönlich anzutreffen sind. Wer zum Beispiel einen Foodtruck oder einen Caterer ohne festes Lokal betreibt und nur von zu Hause aus organisiert, sollte sich deshalb bei der IHK beraten lassen, bevor er eine gemietete Adresse einträgt.

Wo gehört das Impressum auf Instagram hin?

Auf Instagram gibt es kein eigenes Feld für das Impressum. Das Gesetz verlangt auch nicht, dass die Angaben im Profil stehen. Es verlangt, dass sie „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sind und „ständig verfügbar“ gehalten werden. Wie das praktisch aussieht, beschreiben Kammern und Medienaufsicht übereinstimmend: Die IHK Koblenz nennt als Beispiel einen klar bezeichneten Link „Impressum“ oder „Kontakt“, der „spätestens mit zwei Klicks erreichbar“ ist. Der Leitfaden der Niedersächsischen Landesmedienanstalt formuliert es so: „Es muss innerhalb von maximal zwei Klicks zu erreichen sein.“ Eine Verlinkung ist danach möglich, wenn die zwei Klicks eingehalten werden.

Die folgende Übersicht zeigt, wie die üblichen Varianten bei dieser Klickzählung abschneiden. Sie ist unsere Einordnung nach den Maßstäben von IHK Koblenz und Niedersächsischer Landesmedienanstalt, keine gesetzliche Liste.

Variante Klicks bis zu den Angaben Unsere Einschätzung
Feld Website zeigt direkt auf die Seite /impressum einer erfüllt den Maßstab am sichersten
Feld Website zeigt auf eine Linkseite mit dem Eintrag „Impressum“ zwei erfüllt den Maßstab, wenn der Eintrag klar beschriftet ist
Feld Website zeigt auf die Startseite, Impressum im Fuß der Seite zwei nach IHK Koblenz nicht ausreichend, wenn der Link nicht klar als Impressum oder Kontakt bezeichnet ist
Linkseite, von dort zur Startseite, dann zum Impressum drei erfüllt den Maßstab nicht
Kein Link, Angaben nur auf Nachfrage keiner möglich erfüllt die Pflicht nicht

Quelle: § 5 Abs. 1 DDG; Merkblatt Impressum der IHK Koblenz; Leitfaden Impressumspflicht der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Stand 6. November 2026.

Der einfachste Weg führt über das Feld Website

Am einfachsten ist ein Link im Feld Website, das Sie beim Bearbeiten des Profils ausfüllen. Diesen Weg beschreiben sowohl der Händlerbund als auch e-recht24. Er sollte direkt auf Ihre Impressumsseite zeigen, also auf die Adresse mit dem Zusatz /impressum, nicht auf die Startseite. Der Händlerbund rät, den Link „spezifisch“ zu bezeichnen, damit Nutzer das Impressum schnell finden. Ein Satz im Profiltext wie „Impressum: Link unten“ macht für jeden sichtbar, wohin der Link führt.

Mit Linkseite in der Bio steht das Impressum nach dem zweiten Klick da

Viele Betriebe möchten im Profil auch auf die Tischreservierung oder die Zimmerbuchung verlinken und nutzen dafür eine Linkseite eines Drittanbieters, auf der Reservierung, Speisekarte und Impressum untereinander stehen. Prüfen Sie dann zweierlei. Erstens, ob der Anbieter Daten Ihrer Besucher verarbeitet, die in Ihrer Datenschutzerklärung auftauchen müssen. Zweitens die Klicks. Rechnen Sie die Klicks nach: Der Link im Profil ist der erste, der Eintrag „Impressum“ auf der Linkseite der zweite. Führt dieser zweite Klick erst auf Ihre Startseite und das Impressum ist dort noch einmal versteckt, ist die Grenze überschritten.

Praktisch prüfe ich das so: Ich öffne das Profil auf einem fremden Handy, auf dem niemand eingeloggt ist, und zähle, wie oft ich tippen muss, bis Name, Anschrift und E-Mail auf dem Bildschirm stehen. Mehr als zwei Mal sollte es nicht sein.

Ladentür mit leerem Türschild unter einer Lupe, daneben eine Waage

Wie setzen Sie das Impressum auf Ihrer Facebook-Seite?

Für Facebook gilt dieselbe Pflicht, denn auch dort betreiben Sie eine Unternehmensseite. Facebook bot für Seiten über Jahre ein eigenes Feld „Impressum“ in den Seiteninformationen an, das Kanzleien und Fachportale beschrieben haben. Meta hat die Seitenverwaltung seitdem mehrfach umgebaut, und Fachbeiträge mit Menüpfaden veralten schnell. Einen festen Menüpfad nenne ich deshalb nicht.

Gehen Sie stattdessen so vor: Suchen Sie in den Angaben Ihrer Seite ein Feld für Impressum oder rechtliche Angaben und tragen Sie dort den Link zu Ihrer Impressumsseite ein. Finden Sie keines, setzen Sie den Link auf das Impressum in das Feld Website und schreiben Sie zusätzlich „Impressum:“ mit der Adresse in die Kurzbeschreibung der Seite. Danach gilt derselbe Test wie auf Instagram: Seite in der App und im Browser öffnen, ohne eingeloggt zu sein, und die Klicks bis zu den Pflichtangaben zählen.

Wie Sie eine Facebook-Seite für Ihren Betrieb anlegen und das Instagram-Konto damit verknüpfen, steht in den Hilfe-Artikeln Facebook-Seite erstellen und Instagram-Business-Konto einrichten.

Was droht bei einem fehlenden Impressum auf Instagram?

Es gibt zwei Wege, auf denen ein fehlendes oder unvollständiges Impressum Folgen hat: ein Bußgeld der Behörde und eine Abmahnung durch andere Marktteilnehmer.

Geldbuße bis 50.000 Euro nach § 33 DDG

§ 33 Absatz 2 Nummer 1 DDG erklärt es zur Ordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich oder fahrlässig „entgegen § 5 Absatz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält“. Diese Fälle können nach § 33 Absatz 6 Nummer 3 DDG „mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro“ geahndet werden. Das ist die Obergrenze, kein Regelsatz. Die IHK München schreibt, solche Verstöße würden in der Praxis fast nie als Ordnungswidrigkeit verfolgt, meist komme stattdessen eine Abmahnung. Belastbare Zahlen dazu, wie oft Behörden bei Profilen kleiner Betriebe Bußgelder verhängen, habe ich nicht gefunden.

Wer abmahnen darf und wer seine Kosten ersetzt bekommt

Häufiger dürfte der zweite Weg sein. Die IHK Koblenz weist darauf hin, dass ein fehlendes Impressum nach § 3a UWG abgemahnt werden kann. Nach § 3a UWG handelt unlauter, „wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln“, wenn der Verstoß die Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern spürbar beeinträchtigen kann. Wer abmahnen darf, steht in § 8 Absatz 3 UWG: Mitbewerber, eingetragene Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Kammern und weitere berufsständische Körperschaften.

Eine wichtige Einschränkung gibt es seit der Reform des UWG. Nach § 13 Absatz 4 UWG können Mitbewerber den Ersatz ihrer Abmahnkosten nicht verlangen bei Verstößen gegen „gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten“, die in digitalen Diensten begangen wurden. Die IT-Recht Kanzlei beschreibt das genauso und ergänzt, dass die übrigen Berechtigten nach § 8 Absatz 3 UWG ihre Kosten weiterhin ersetzt verlangen können. Die Abmahnung selbst bleibt möglich: Nach § 13 Absatz 1 UWG soll der Berechtigte Ihnen Gelegenheit geben, den Streit durch eine „mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung“ beizulegen. Wer eine solche Erklärung unterschreibt, sollte den Fehler also wirklich dauerhaft beheben. Mahnt ein Mitbewerber zum ersten Mal wegen eines solchen Verstoßes ab, darf nach § 13a Absatz 2 UWG keine Vertragsstrafe vereinbart werden, wenn Ihr Betrieb in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Lassen Sie eine vorformulierte Erklärung deshalb vor der Unterschrift prüfen. Beträge für Abmahnkosten nenne ich hier nicht, weil ich dafür keine zwei verlässlichen Quellen gefunden habe.

Was gehört sonst noch auf ein Unternehmensprofil?

Neben dem Impressum brauchen Sie eine Datenschutzerklärung, denn nach Artikel 13 DSGVO müssen Sie Personen, deren Daten Sie erheben, „zum Zeitpunkt der Erhebung“ unter anderem über Zwecke und Rechtsgrundlage informieren. Welche Angaben für Ihr Profil nötig sind, etwa wenn Sie Reservierungsanfragen per Nachricht annehmen, klären Sie am besten zusammen mit der Datenschutzerklärung Ihrer Website. Praktisch verlinken viele Betriebe Impressum und Datenschutzerklärung nebeneinander, so beschreibt es auch Jimdo in seinem Ratgeber.

Das Impressum ist die Pflichtangabe, an die die meisten denken. Daneben gilt § 6 DDG: Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche zu erkennen sein, und Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar erkennbar sein und ihre Teilnahmebedingungen leicht zugänglich angeben. Worauf Sie bei einem Gewinnspiel achten, steht im Ratgeber Gewinnspiel auf Instagram: Regeln für Gastgeber. Wer Bilder mit KI erstellt, findet die Regeln im Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht in Social Media, und einen Überblick über alle Pflichten eines Profils gibt der Ratgeber Was fällt alles unter Social Media Marketing?

Wie prüfen Sie Ihr Profil in zehn Minuten?

Gehen Sie Ihre Profile einmal mit dieser Liste durch, am besten auf einem Handy, auf dem Sie nicht eingeloggt sind:

  1. Steht im Profil ein Link, der erkennbar als Impressum bezeichnet ist oder über eine klar beschriftete Linkseite dorthin führt?
  2. Sind Name, Anschrift und E-Mail nach höchstens zwei Klicks zu sehen?
  3. Stimmen Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Ihren aktuellen Unterlagen überein?
  4. Steht im Impressum noch „§ 5 TMG“? Dann auf § 5 DDG umstellen.
  5. Gilt das alles auch für Ihre Facebook-Seite und jeden weiteren Kanal, etwa TikTok oder LinkedIn?

Ändert sich etwas an Ihrem Betrieb, etwa die Geschäftsführung oder die Anschrift, ändern Sie das Impressum auf der Website. Weil Instagram und Facebook nur darauf verlinken, sind die Profile dann automatisch auf dem neuen Stand. Das ist ein guter Grund, das Impressum nicht als Text in die Profile zu kopieren.

Wobei hilft Momentsuite, und was bleibt Ihre Aufgabe?

Momentsuite ist eine Marketing-Software für Restaurants, Hotels und Agenturen. Mit ihr planen Sie Beiträge im Redaktionsplan, erstellen Texte und Bilder und beantworten Kommentare und Nachrichten im Posteingang. Das Impressum selbst pflegen Sie auf Ihrer Website und verlinken es in Ihren Profilen; das nimmt Ihnen keine Software ab. Wenn Sie Momentsuite ausprobieren möchten: Die Tarife kosten 129, 299 oder 699 Euro im Monat, und Sie können Momentsuite 14 Tage kostenlos testen, die Bedingungen stehen auf der Preisseite.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Rechtslage: 6. November 2026.

Häufige Fragen

Braucht ein Restaurant auf Instagram ein Impressum?

Ja, wenn das Konto geschäftlich genutzt wird. § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt die Angaben für geschäftsmäßige digitale Dienste, und die Industrie- und Handelskammern zählen Unternehmensseiten auf Instagram und Facebook ausdrücklich dazu. Ein rein privates Konto braucht keines.

Wo muss das Impressum auf Instagram stehen?

Es muss nicht im Profil selbst stehen. Üblich ist ein Link im Feld Website des Profils, der klar als Impressum erkennbar ist und zu einer Seite mit allen Angaben führt. Die IHK Koblenz und die Niedersächsische Landesmedienanstalt nennen als Maßstab, dass das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist.

Reicht ein Link auf meine Startseite als Impressum?

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sind. Ein Link, der nicht erkennen lässt, dass er zum Impressum führt, und erst auf der Startseite endet, erfüllt das schlechter als ein Link, der direkt auf die Impressumsseite zeigt.

Was kostet ein fehlendes Impressum auf Instagram?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist nach § 33 des Digitale-Dienste-Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Dazu können Mitbewerber, Verbände und Kammern auf Unterlassung abmahnen. Seine Anwaltskosten kann ein Mitbewerber bei solchen Verstößen in digitalen Diensten nach § 13 Absatz 4 UWG aber nicht ersetzt verlangen. Verbände und Kammern können ihre Kosten dagegen weiter verlangen, und kommt es zum Gerichtsverfahren, trägt die unterlegene Seite die Kosten des Rechtsstreits.

Muss ich meine Privatadresse ins Instagram-Impressum schreiben?

Nein, wenn Sie einen Betrieb mit eigener Adresse haben. § 5 DDG verlangt die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, bei einem Restaurant oder Hotel ist das meist die Adresse des Hauses. Ein Postfach reicht nach der IHK München nicht, und ein virtuelles Büro nur dann, wenn Sie dort auch persönlich anzutreffen sind.

Gilt seit 2024 noch § 5 TMG für das Impressum?

Nein. Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das Telemediengesetz gilt nicht mehr. Inhaltlich hat sich laut IHK München kaum etwas geändert, Verweise auf das TMG in Ihrem Impressum sollten Sie aber aktualisieren.

Wer hinter Momentsuite steht

  • Yvonne Dachs-Stoffel, Momentsuite
    YvonneHat Momentsuite gegründet und verantwortet Vertrieb und Marketing.
  • Jeremias Burger, Momentsuite
    JerryStudierter Informatiker und Geschäftsführer der Scalableloops GmbH, baut Momentsuite technisch mit auf.
  • Nikolai Schöbel, Momentsuite
    NikoGeschäftsführer der Scalableloops GmbH, seit über 20 Jahren im Digitalbusiness.

Momentsuite ist ein Angebot der Scalableloops GmbH.

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